Es hat gebrannt was nun?

 

Bei Ihnen hat es gebrannt. Das Feuer konnte zwar gelöscht werden, aber viele Fragen bleiben.
Können ich und meine Angehörigen die Wohnung oder das Haus gefahrlos benutzen beziehungsweise was muss ich tun, um mich und meine Familie vor Gefahren zu schützen?

Die Feuerwehr und das Umweltamt, möchten Ihnen mit diesen Tipps helfen, die ersten Fragen zu beantworten.

 

Allgemeine Hinweise:

 

Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug und so weiter abgelagert.
Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn Sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln, Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme und so weiter).

In abgekühltem Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar, wo auch abgelagerte Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind.

 

Unsere konkreten Tipps:

 

- Fühlen Sie oder Ihre Mitbewohner sich unwohl, suchen Sie bitte sofort einen Arzt auf.
- Betreten Sie oder Ihre Mitbewohner die vom Brand betroffenen Räume erst nach Absprache mit der Feuerwehr.
- Nehmen Sie zunächst nur Wertsachen und wichtige Dokumente aus Ihrer Wohnung.
- Sichern Sie Ihre Wohnung gegen unbefugten Zutritt.
- Benachrichtigen Sie bitte Ihre/n Hauseigentümer/in oder Vermieter/in über den Brand.
- Benachrichtigen Sie sofort Ihre Versicherung (als Mieter/in Ihre Hausratversicherung und als Eigentümer/in zunächst auch Ihre Gebäudeversicherung).

 

Beurteilung des Schadens / mögliche Gefährdungen:

 

1. War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, sondern nur verraucht und sind keine Rußpartikel festzustellen, besteht keine Gefahr. Sie können nach sorgfältiger Durchlüftung Ihre Wohnung wieder nutzen.

2. War der Brand örtlich begrenzt und ist nur eine kleine Menge verbrannt, besteht eine sehr geringe Gefahr. Nach guter Durchlüftung können Sie selbst mit der Reinigung der Wohnung beginnen. Bitte beachten Sie aber die nachfolgenden Reinigungshinweise.

3. Sind größere Mengen verbrannt und ist die Wohnung stark verrußt, ist eine Gesundheitsgefahr nicht auszuschließen. Beginnen Sie vor Klärung der Schadstoffbelastung nicht selbst mit der Reinigung. Die Beurteilung der Schadstoffbelastung wird grundsätzlich durch den Versicherer veranlasst.

4. Nur wenn der Versicherer nach Beurteilung durch einen Sachverständigen erklärt, dass die Schadstoffentwicklung beim Brand gering war und das Haus beziehungsweise die Wohnung wie üblich gereinigt werden kann, empfehlen wir Ihnen, entsprechend den nachfolgend aufgeführten Reinigungshinweisen mit der Reinigung zu beginnen.

5. Ist die Schadstoffbelastung hoch, darf die Reinigung nur von zugelassenen Reinigungsfirmen durchgeführt werden. Sollten Sie Adressen von Reinigungsfirmen benötigen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 58-18000 an das Umweltamt der Stadt oder unter 58-21000 an die Feuerwehr.

 

Reinigungshinweise:

 

- Benutzen Sie, auch wenn sich nur geringe Mengen an Ruß/Schadstoffen gebildet haben, bei der Reinigung aus Vorsorgegründen Schutzkleidung (Schutzanzug mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff, Atemschutz -bestehend aus einer textilien Halbmaske-, Schutzhandschuhe beziehungsweise für Nassarbeiten Gummihandschuhe). Alle Gegenstände sind im Fachhandel erhältlich.

- Vermeiden Sie Schadstoffverschleppungen aus den verschmutzten Bereichen in saubere Bereiche. Dazu halten Sie bitte Türen zu den nicht verschmutzten Räume geschlossen. Türschlösser sind abzudichten und unnötiger Luftzug in andere Räume ist zu vermeiden.

- Laufwege in Wohnbereichen, insbesondere aber die Übergangsbereiche zwischen verschmutzten und nicht verschmutzten Räumen, sind möglichst mit feuchten Tüchern auszulegen.

- Gegenstände, die aus den verschmutzten Bereichen in den sauberen Bereiche überführt werden sollen, müssen zuvor von den Rußablagerungen gesäubert werden. Vermeiden Sie eine unnötige Aufwirbelung von Ruß und Asche.

- Reinigen Sie alle durch Ruß verunreinigten Haushaltsgegenstände und reinigen Sie verschmutzte Kleidung. Abwaschbare Gegenstände, die mit Ruß oder Asche beaufschlagt sind, waschen Sie am besten mit einer warmen Spülmittellösung ab. Textilien können in der Waschmaschine gewaschen werden.

- Wenn Sie lockere Ruß- oder Aschebeschläge mit einem Haushaltsstaubsauger aufnehmen wollen, müssen Sie beachten, dass nicht alle Schmutzteilchen in den haushaltsüblichen Geräten abgeschieden, sondern dass kleine Staubteilchen wieder in die Umgebungsluft ausgeblasen werden. Sie können, um den Staubausfluss zu verringern, ein feuchtes Tuch über die Ausstoßschlitze legen. Empfehlenswert ist die Verwendung eines gekapselten Staubsaugers. Tragen Sie während den Arbeiten unbedingt, wie schon am Anfang erwähnt, einen Atemschutz.

- Brandschutt, unbrauchbar gewordene Einrichtungsgegenstände, elektronische Geräte et cetera sind unter Vermeidung von Staubentwicklung aus den Wohnbereichen zu entfernen.

- Anhaltspunkte zur Säuberung von Wänden, Decken, Tapeten, Wand- oder Deckenverkleidungen, Fußböden und deren Beläge können Sie den Empfehlungen zur Reinigung von Gebäuden nach Bränden des Bundesgesundheitsamtes entnehmen, die Sie bei der Berufsfeuerwehr oder dem Umweltamt erhalten können.

- Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder mit Rauch und Wärme Kontakt hatten, sollten Sie nicht mehr verwenden.

 

Entsorgung:

 

Bei den Aufräumarbeiten ist auf eine getrennte Erfassung der Brandrückstände, wie normaler Brandschutt (Möbel, Textilien und so weiter), Bauabfälle, angekohlte oder verbrannte Kunststoffprodukte und Rückstände aus den Sanierungsmaßnahmen (verschmutzte Anzüge, Filter und so weiter), zu achten. Brandschutt kann - wie Hausmüll/Sperrmüll - beim Amt für Abfallwirtschaft abgegeben werden. Verkohlte oder angebrannte Kunststoffprodukte sowie die verschmutzte Schutzkleidung sind in staubdicht verschließbare Behältnisse oder Säcke zu verpacken. Auch diese können dem Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Heidelberg übergeben werden.